Gazi schrieb in #13103
Jau sowie Zagadou erst Richtung Oktober richtig am Start
Aber dann muss ich echt sagen, dass ich das fahrlässig finde.
Schwoab schrieb in #13101
Ui, so wie Hoeneß klingt dauert das aber noch bis Al-Dakhil wieder spielen kann
Nächster BL Block endet nach Spieltag 6. Rouault sollte aber eigentlich schon früher wieder fit sein.
Schwoab schrieb in #13101
Ui, so wie Hoeneß klingt dauert das aber noch bis Al-Dakhil wieder spielen kann
Wo hat er das gesagt?
Schwoab schrieb in #13101
Ui, so wie Hoeneß klingt dauert das aber noch bis Al-Dakhil wieder spielen kann
Jau sowie Zagadou erst Richtung Oktober richtig am Start
Ui, so wie Hoeneß klingt dauert das aber noch bis Al-Dakhil wieder spielen kann
Boah der Stenzel beim 2:1. UNFASSBAR...wenn ich das grad nochmals sehe.
Mitleser schrieb in #13096
So kommt es halt, wenn man niemand aus dem Nachwuchs in den erweiterten Stammkader hochbringt.
Ja aber das ist dann auch für SH eine Challenge mehr Mut zu haben in der Hinsicht.
Millot müsste aber eigentlich noch als lokaler Spieler Kategorie 1 gelten. Das entspannt die Lage ein bisschen.
Olli schrieb in #13094
33 Nübel – 6 Stiller, 7 Mittelstädt, 9 Demirovic, 11 Woltemade, 15 Stenzel, 16 Karazor (C), 24 Chabot, 27 Führich, 32 Rieder, 45 Chase. Zunächst auf der Bank: 1 Bredlow – 3 Hendriks, 5 Keitel, 8 Millot, 13 Krätzig, 14 Silas, 17 Diehl, 18 Leweling, 26 Undav.
Genau so!
Joe schrieb in #13095
Irrsinn. Weil die 4 nie spielen. Also hast quasi nur 21 Spieler, die eben auch am WE spielen!
So kommt es halt, wenn man niemand aus dem Nachwuchs in den erweiterten Stammkader hochbringt.
Mitleser schrieb in #13093
Ja, das ist heftig. Habs mir auch eben mal angeschaut. Zu den 4 genannten lokalen Spielern noch 21. Chase geht extra über die B-Liste. https://www.transfermarkt.de/vfb-stuttgart/startseite/verein/79
Irrsinn. Weil die 4 nie spielen. Also hast quasi nur 21 Spieler, die eben auch am WE spielen!
33 Nübel – 6 Stiller, 7 Mittelstädt, 9 Demirovic, 11 Woltemade, 15 Stenzel, 16 Karazor (C), 24 Chabot, 27 Führich, 32 Rieder, 45 Chase.
Zunächst auf der Bank: 1 Bredlow – 3 Hendriks, 5 Keitel, 8 Millot, 13 Krätzig, 14 Silas, 17 Diehl, 18 Leweling, 26 Undav.
Zunächst auf der Bank: 1 Bredlow – 3 Hendriks, 5 Keitel, 8 Millot, 13 Krätzig, 14 Silas, 17 Diehl, 18 Leweling, 26 Undav.
Joe schrieb in #13092
mal mal ne Liste bis 21...wer dann alles nicht nominiert wird....mein lieber Mann.
Ja, das ist heftig. Habs mir auch eben mal angeschaut.
Zu den 4 genannten lokalen Spielern noch 21. Chase geht extra über die B-Liste.
https://www.transfermarkt.de/vfb-stuttgart/startseite/verein/79
Zu den 4 genannten lokalen Spielern noch 21. Chase geht extra über die B-Liste.
https://www.transfermarkt.de/vfb-stuttgart/startseite/verein/79
Mitleser schrieb in #13090
Wie soll es denn sonst gehen? Du kriegst alle 4 auch über die Liste B rein, aber kannst dann trotzdem nur noch 21 über die Liste A nominieren. Ein weiterer Grund übrigens, dass es jetzt gut sein muss mit weiteren Spielerverpflichtungen.
mal mal ne Liste bis 21...wer dann alles nicht nominiert wird....mein lieber Mann.
Ach nein, es heisst ja "mindestens". Dann müssen die 4 über Liste A reinkommen.
Joe schrieb in #13088
Völlig unmöglich, dass auch nur Einer der 4 einen Platz im 25er Kader annimmt. Wenn ja, dann wird das heftig für Woltemade, Diehl, Krätzig und Co.
Wie soll es denn sonst gehen? Du kriegst alle 4 auch über die Liste B rein, aber kannst dann trotzdem nur noch 21 über die Liste A nominieren. Ein weiterer Grund übrigens, dass es jetzt gut sein muss mit weiteren Spielerverpflichtungen.
Völlig unmöglich, dass auch nur Einer der 4 einen Platz im 25er Kader annimmt. Wenn ja, dann wird das heftig für Woltemade, Diehl, Krätzig und Co.
Joe schrieb in #13086
Die Regeln für die Kadernominierung in der UEFA Champions League 2024/2025 richten sich nach den offiziellen Vorgaben der UEFA. Vereine, die an der Champions League teilnehmen, müssen ihren Kader gemäß den folgenden Regeln zusammenstellen: 1. Kaderzusammensetzung Der Kader eines Vereins für die Champions League besteht aus zwei Listen: Liste A: Maximal 25 Spieler Liste B: Unbegrenzte Anzahl von Nachwuchsspielern Liste A Maximal 25 Spieler, davon: Mindestens 8 lokal ausgebildete Spieler: 4 Vereinseigene Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre ununterbrochen bei dem betreffenden Verein ausgebildet wurden. 4 Verbandsausgebildete Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und...
4 Vereinseigene Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre ununterbrochen bei dem betreffenden Verein ausgebildet wurden.
-> Raimund, di Benedetto, Kastanaras, Seimen
Mehr haben wir gar nicht, oder?
-> Raimund, di Benedetto, Kastanaras, Seimen
Mehr haben wir gar nicht, oder?
Die Regeln für die Kadernominierung in der UEFA Champions League 2024/2025 richten sich nach den offiziellen Vorgaben der UEFA. Vereine, die an der Champions League teilnehmen, müssen ihren Kader gemäß den folgenden Regeln zusammenstellen:
1. Kaderzusammensetzung
Der Kader eines Vereins für die Champions League besteht aus zwei Listen:
Liste A: Maximal 25 Spieler
Liste B: Unbegrenzte Anzahl von Nachwuchsspielern
Liste A
Maximal 25 Spieler, davon:
Mindestens 8 lokal ausgebildete Spieler:
4 Vereinseigene Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre ununterbrochen bei dem betreffenden Verein ausgebildet wurden.
4 Verbandsausgebildete Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre bei einem Verein desselben nationalen Verbandes ausgebildet wurden.
Wenn ein Verein nicht die erforderlichen 8 lokal ausgebildeten Spieler nominieren kann, wird die Anzahl der Spieler auf Liste A entsprechend reduziert. Zum Beispiel: Wenn nur 6 lokal ausgebildete Spieler zur Verfügung stehen, darf der Verein nur 23 Spieler auf Liste A nominieren.
Liste B
Spieler können auf Liste B gemeldet werden, wenn sie nach dem 1. Januar 2002 geboren wurden und mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Verein registriert waren.
Spieler, die nach ihrem 15. Geburtstag drei Jahre im Verein waren, können ebenfalls auf Liste B gemeldet werden.
Die Liste B kann bis Mitternacht am Tag vor einem Spiel geändert werden.
2. Fristen für die Kadernominierung
Die endgültige Liste A muss vor dem Beginn der Gruppenphase der Champions League bei der UEFA eingereicht werden. In der Regel liegt die Frist dafür im August.
Während der Saison kann der Kader in der Winterpause (nach der Gruppenphase) noch einmal angepasst werden. Nach der Wintertransferperiode können drei neue Spieler nachgemeldet werden, unabhängig davon, ob diese Spieler bereits in einem anderen Wettbewerb gespielt haben, solange die Gesamtzahl von 25 Spielern nicht überschritten wird.
3. Spielerwechsel während der Saison
Ein Spieler, der bereits in der Gruppenphase für einen anderen Verein gespielt hat, darf in der K.-o.-Phase der Champions League für einen anderen Verein gemeldet werden.
Dies gilt für Spieler, die für einen anderen Verein in der Qualifikation, den Play-offs oder der Gruppenphase der Champions League, Europa League oder Europa Conference League gespielt haben.
4. Verletzungen
In Fällen von langfristigen Verletzungen kann ein Spieler aus dem Kader gestrichen und durch einen anderen Spieler ersetzt werden, sofern dies durch medizinische Nachweise belegt wird.
Diese Regeln bieten den Vereinen Flexibilität, den besten Kader für die Champions League zu stellen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass junge und lokal ausgebildete Spieler eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielen.
1. Kaderzusammensetzung
Der Kader eines Vereins für die Champions League besteht aus zwei Listen:
Liste A: Maximal 25 Spieler
Liste B: Unbegrenzte Anzahl von Nachwuchsspielern
Liste A
Maximal 25 Spieler, davon:
Mindestens 8 lokal ausgebildete Spieler:
4 Vereinseigene Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre ununterbrochen bei dem betreffenden Verein ausgebildet wurden.
4 Verbandsausgebildete Spieler: Spieler, die zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre bei einem Verein desselben nationalen Verbandes ausgebildet wurden.
Wenn ein Verein nicht die erforderlichen 8 lokal ausgebildeten Spieler nominieren kann, wird die Anzahl der Spieler auf Liste A entsprechend reduziert. Zum Beispiel: Wenn nur 6 lokal ausgebildete Spieler zur Verfügung stehen, darf der Verein nur 23 Spieler auf Liste A nominieren.
Liste B
Spieler können auf Liste B gemeldet werden, wenn sie nach dem 1. Januar 2002 geboren wurden und mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Verein registriert waren.
Spieler, die nach ihrem 15. Geburtstag drei Jahre im Verein waren, können ebenfalls auf Liste B gemeldet werden.
Die Liste B kann bis Mitternacht am Tag vor einem Spiel geändert werden.
2. Fristen für die Kadernominierung
Die endgültige Liste A muss vor dem Beginn der Gruppenphase der Champions League bei der UEFA eingereicht werden. In der Regel liegt die Frist dafür im August.
Während der Saison kann der Kader in der Winterpause (nach der Gruppenphase) noch einmal angepasst werden. Nach der Wintertransferperiode können drei neue Spieler nachgemeldet werden, unabhängig davon, ob diese Spieler bereits in einem anderen Wettbewerb gespielt haben, solange die Gesamtzahl von 25 Spielern nicht überschritten wird.
3. Spielerwechsel während der Saison
Ein Spieler, der bereits in der Gruppenphase für einen anderen Verein gespielt hat, darf in der K.-o.-Phase der Champions League für einen anderen Verein gemeldet werden.
Dies gilt für Spieler, die für einen anderen Verein in der Qualifikation, den Play-offs oder der Gruppenphase der Champions League, Europa League oder Europa Conference League gespielt haben.
4. Verletzungen
In Fällen von langfristigen Verletzungen kann ein Spieler aus dem Kader gestrichen und durch einen anderen Spieler ersetzt werden, sofern dies durch medizinische Nachweise belegt wird.
Diese Regeln bieten den Vereinen Flexibilität, den besten Kader für die Champions League zu stellen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass junge und lokal ausgebildete Spieler eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielen.